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Für Tierärzte

Anmeldung

Gemäß Heilberufsgesetz (HeilBerG NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
9. Mai 2000 – mit Stand vom 31.12.2021 gehört jede/r Tierärztin/Tierarzt, die/der im Landesteil Westfalen-Lippe ihren/seinen Beruf ausübt oder, falls sie/er ihren/seinen Beruf nicht ausübt, ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Tierärztekammer Westfalen-Lippe an (HeilBerG NRW § 2 Abs. 1). Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen müssen wir Sie in unserer Mitgliederliste führen.

Bitte übersenden Sie uns die Vordrucke

zeitnah, vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Kennzeichnen Sie beide Formulare oben rechts, ob es sich in Ihrem Fall um einen

  • Erstzugang (Ersterfassung)
  • Neuzugang (bereits in einer anderen Kammer als Mitglied registriert worden) oder
  • Wiederzugang (einst Kammermitglied der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gewesen)

handelt.

Weiterhin benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen für Ihre Anmeldung:

  • Approbationsurkunde in Kopie
  • Promotionsurkunde in Kopie (falls jetzt noch nicht vorhanden, bitte nach Erhalt nachreichen)
  • Fachtierarzturkunde in Kopie (falls noch nicht vorhanden, bitte nachreichen)
  • Tabellarische Angaben über bisherige tierärztliche Tätigkeiten (Entfällt bei Erstzugang)
  • Nachweis über den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung
  • Nachweis über die turnusmäßige (5-jährige) Aktualisierung Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung

Nach Erhalt der ausgefüllten Formulare werden wir veranlassen, dass Ihnen in Zukunft mo­natlich kostenlos das Deutsche Tierärzteblatt zugestellt wird.

Rechtsrelevante Unterlagen für die Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Für Tierärzte/Download-Bereich“.

Bei Bedarf senden Sie uns bitte folgende Unterlagen ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen zurück:

 

Gemeinschaftshilfe Westfälisch-Lippischer Tierärzte

Die Gemeinschaftshilfe Westfälisch-Lippischer Tierärzte wurde 1950 von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gegründet. Ihr Zweck ist, beim Tode eines Mitgliedes ein einmaliges Sterbegeld zur Bestreitung der durch den Sterbefall entstehenden Kosten zu gewähren.

 

ACHTUNG!
Die Anmeldung zum Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe erfolgt hier.

 

Um-/Abmeldung und/oder sonstige Informationen von und für Tierärztinnen/Tierärzte

Wir bitten Sie, uns die Aufnahme, die Art und die Orte Ihrer Berufsausübung, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung, den Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 2 Abs. 3 HeilBerG NRW) sowie Änderungen Ihrer Personalien zeitnah anzugeben, damit un­richtige Veranlagungen zum Kammerbeitrag und Fehlleitungen des Schriftverkehrs und des Deutschen Tierärzteblattes vermieden werden können.

Hierfür nutzen Sie bei Veränderungen rund um das Thema „TÄTIGKEIT“ den Bogen „Art der Tätigkeit“ und bei personenbezogenen Änderungen (Namens-/Adressänderungen, Abmeldungen, Zustelladresse für das „Deutsche Tierärzteblatt“) den „Tierärztekammer-Meldebogen“.

 

Für die Beantwortung von Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Westfalen-Lippe unter Tel.: 0251 53594-11 und E-Mail:  info@tieraerztekammer-wl.de selbstverständlich gerne zur Verfügung.